Soziale Netzwerke in der Schule – Verboten, erlaubt oder erwünscht?!?

Erneut ist eine Diskussion über die Verwendung sozialer Netzwerke in der Schule entbrannt. Nach den zahlreichen Abhörskandalen der letzten Zeit, PRISM, TEMPORA und der NSA Abhöraktion ist nun wieder die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook und Co., die nicht den deutschen Datenschutzrichtlinien  entsprechen, in der Diskussion. Es wird darüber nachgedacht, ab wann die Nutzung sozialer Netzwerke zu weit geht und in welchem Maße diese überhaupt für die Schule zu genutzt werden können.

Es gibt mal wieder keine bundesweite Regelung für die Nutzung sozialer Netzwerke für die Schule. Einige Bundesländer erlauben die Nutzung, andere wiederum verbieten sie, auf der selben gesetzlichen Grundlage. Die allgemeine Verunsicherung wächst. Was darf man? Wie weit kann ich gehen? Wie kann ich meinen Unterricht zeitgemäß mit medialer Unterstützung gestalten und gleichzeitig datenschutzkonform bleiben?

Alleine die Tatsache, dass es eine Diskussion über die Nutzung einer „Lernplattform“ gibt zeigt, dass eine eben eine solche für den Schulalltag benötigt wird. Christian Grune, Deutschland Geschäftsführer von itslearning.de sagt:

„Wir betrachten eine sichere Online-Umgebung als unerlässliche Grundlage für Bildungseinrichtungen […] Und wir wissen genau, welche Fragen sich Schulen zum Datenschutz stellen müssen. Facebook, Twitter, Dropbox und Co bieten im schulischen Kontext nicht die Flexibilität und Sicherheit von Lernplattformen, die für Schule und Unterricht optimiert sind. Unkritische Elemente sozialer Netzwerke können auf Wunsch in itslearning problemlos und sicher eingebunden werden. Die Alternative: die Einrichtung eines rein schulinternen sozialen Netzwerks.“ (ebd.)

Facebook und Co. bieten in ihren Grundzügen die typischen Charakteristika einer online Lehr-Lernplattform, sind aber keine! Doch was sind eigentlich solche Lernplattformen?

Learning Management Systeme sind didaktisch hochwertige Anwendungen zur multimedialen Vermittlung von Informationen mit Selbstkontrolle. Zusätzlich lassen sich auch Kursmanagements unter datenschutzrechtlichen Gesichts- punkten einrichten. Dies beschränkt den Zugriffs- und Zertifizierungskreis erheblich [Yaas 200]. Derartige Systeme sind Teil einer komplexen webbasierten Infra- struktur, die in ein Netzwerk eingebunden werden kann und dadurch das kooperative Arbeiten ermöglicht [http://www.e-teaching.org/technik/distribution/lernmanagementsysteme]. Liegt der Schwerpunkt eines solchen Systems auf der Erstellung, Archivierung, Wiederverwendung und Distribution der Lerninhalte spricht man auch von einem Learning Content Management System (LCMS). Eine trenn- scharfe Abgrenzung der verschiedenen Bezeichnungen derartiger Systeme liegt gegenwärtig nicht vor [http://www.e-teaching.org/technik/distribution/lernmanagementsysteme].

lernplattform

Aufbau und Funktion einer Lehr-Lernplattform

Wie die Grafik zeigt, haben Learning Management Systeme die Aufgabe, ei- ne große Gruppe von Nutzern mit den gleichen (Lern-)Inhalten zu versorgen. Learning Management Systeme müssen in erster Linie als Dienstleistung ei- ner Einrichtung betrachtet werden, bevor an deren technischen Aufwand gedacht wird. Dieser Dienst macht die Versorgung der Lernenden und Lehrenden mit Inhalten von Kursen oder Ähnlichem möglich. Zudem können alle Teilnehmenden gleichermaßen mit den selben Inhalten erreicht werden, ohne dass die Versorgungskette, ähnlich wie bei dem bekannten Spiel Flüsterpost, abreisst oder fehlerhaft wird.

Spannend zu betrachten ist auch, wie sich der allgemeine Werdegang von Lehr- Lernplattformen im Laufe der Zeit als so genanntes E-Learning Angebot an Hochschulen entwickelt hat. Die heutige technische Weiterentwicklung von Plattformen und Multimediaanwendungen machen dies deutlich. Noch bis zur Jahrtausendwende wurde der Versuch unternommen, die mehr oder weniger erfolgreichen Konzepte der betrieblichen Aus- und Weiterbildung auf die Hoch- schullehre zu übertragen. Während dieses Vorgehen zu Zeiten des Verständ- nisses von E-Learning oder Blended-Learning als Disketten- oder CD-basierte Lernprogramme noch erfolgreich zu sein schien, wurde schnell erkannt, dass mit zunehmender Ausdifferenzierung der zur Verfügung stehenden Technolo- gie, einhergehend mit der Erkenntnis, dass sich Hochschullehre von der betrieblichen Aus- und Weiterbildung unterscheidet, E-Learning oder Blended- Learning sich an der Hochschule grundlegend abheben müssen [Dittler 2011].

Die heutigen E-Learning oder Blended-Learning Angebote an den Hochschulen beschränken sich zu einem Großteil auf Lehr-Lernplattformen. Deren Zweck ist es meist, Folien, Texte, Übungsmaterialien und Aufzeichnungen von Vorlesungen bereitzustellen [Bund Länder Kommission 1995]. Dies ist jedoch nicht der didaktische Zweck von Lehr-Lernplattformen [Reiß & Steffens 2009]. In der heutigen Wissensgesellschaft spielt Medienkompetenz mehr denn je eine wichtige Rolle. Medienkompetenz befähigt den Einzelnen relevante Informationen zu beschaffen, diese zu selektieren und in seine eigenen Wissensstrukturen einzugliedern [Schlemmer 2011].

Aus persönlicher Sicht halte ich die Einführung von einer schulinternen Lehr-Lernplattform für unerlässlich, um unabhängig vom Raum auf Inhalte zugreifen zu können. Außerdem lassen sich die Datenschutzrichtlinien nah geltendem Recht besser auf einer eigenständig verwalteten Plattform regeln, als im Web durch Anbieter mit sitz im europäischen Ausland und Richtlinien, die nicht den Vorschriften entsprechen. Ich selbst nutze Facebook und Dropbox, aber nicht für schulische Zwecke. Die Sicherheitslücken, die vor allem bei Facebook vorherrschen, sind mir zu riskant und eine Nutzung für schulische Zwecke kann ich aus rechtlichen und moralischen Gründen nicht verantworten. Für private Zwecke ist das eine andere Sache. Zumal auch die Freundschaftsanfragen von Schülern nicht angenommen werden müssen. Erschreckend ist, dass es ein Verbot seitens des Kultusministeriums gibt, die den Einsatz von Facebook und Co regelt. Das bedeutet, dass es bereits Probleme bei der Nutzung sozialer Netzwerke innerhalb der Schule gegeben haben muss. Vielleicht durch Unwissenheit und Leichtsinn?

Quellen:

  1. http://www.itslearning.de/mythen-und-fakten-zum-datenschutz-bei-lernplattformen?mkt_tok=3RkMMJWWfF9wsRojuazIZKXonjHpfsXx6eQlXqS1lMI%2F0ER3fOvrPUfGjI4JT8RmI%2BSLDwEYGJlv6SgFTLXAMbBsybgOXBI%3D
  2. http://www.e-teaching.org/technik/distribution/lernmanagementsysteme
  3. http://www.e-teaching.org/technik/distribution/lernmanagementsysteme
  4. http://newmedia.idv.edu/thema/lernplattform/Lernplattformen/lernplattformen/ lernplattformen.htm
  5. BUND-LÄNDER-KOMMISSION FÜR BILDUNGSPLANUNG UND FORSCHUNGS- FÖRDERUNG (1995): Medienerziehung in der Schule. Heft 44
  6. DITTLER, ULLRICH (HRSG.) (2011): E-Learning. Einsatzkonzepte und Erfolgsfaktoren des Lernens mit interaktiven Medien (3. Auflage). München: Oldenburg
  7. REISS, M. & STEFFENS, D. (2009): Blended Learning an Hochschulen. In: Personal 61 Nr.2
  8. SCHLEMMER, DANIELA (2011): Gestaltung von Blendet Learning unter emotionalen Gesichtspunkten – WebQuest ein geeigneter Ansatz? Ein Bei- trag zum E-Learning-Einsatz in der Lehrerbildung. Hamburg: Verlag Dr. Kovac
  9. YASS, MOHAMMED (2000): Entwicklung multimedialer Anwendungen. Ei- ne systematische Einführung. Heidelberg: dpunkt Verlag

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